Die Kündigung eines Mietvertrages kann durch beide Parteien eingereicht werden. Man unterscheidet drei Arten der Kündigung. Die außerordentliche Kündigung erfolgt, wenn dem Kündigenden ein Fortbestehen des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Hierbei muss keine Kündigungsfrist eingehalten werden. Den gesetzlichen Rahmen für diese Art der Vertragsbeendigung findet man im § 543 [ Read More ]
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